Ist currentTime eine queue?

UPC

Rui Wang

9/8/2026

Wenn Ingenieure den Begriff „queue” sehen, denken sie normalerweise an eine geordnete Folge von Elementen, die noch verarbeitet oder abgespielt werden sollen.

currentTime scheint zunächst etwas ganz anderes zu sein: ein Zeiger (pointer), der eine bestimmte Wiedergabeposition innerhalb eines Medieninhalts angibt.

Gerade deshalb ist eine Passage aus der Entscheidung der Lokalkammer Düsseldorf vom 2. September 2026 in InterDigital v Disney (UPC_CFI_297/2025 und UPC_CFI_651/2025) besonders interessant:

“a mere time pointer ‘currentTime’ specifying a playback position of media content does amount to a queue of media content”

Wie kann ein currentTime-Pointer eine queue sein?

Die Antwort wird verständlicher, wenn man diese Passage zusammen mit der vorhergehenden Anspruchsauslegung liest.

1. Aus technischer Sicht: Queue und Pointer

Das Streitpatent EP 2 080 349 B1 betrifft das Teilen von Medieninhalten zwischen elektronischen Geräten. Anspruch 1 verlangt, dass Sitzungsdaten (session data) automatisch von einem ersten an ein zweites Gerät übertragen werden. Diese Sitzungsdaten umfassen:

“a queue of media content executing or executable on the first electronic equipment”

Weiter heißt es:

“said queue defines a user created arrangement of the media content”

Aus technischer Sicht lassen sich eine queue und ein Zeiger auf eine Wiedergabeposition ohne Weiteres als zwei unterschiedliche Dinge verstehen.

Hat ein Film beispielsweise die Position 15:30 erreicht, gibt currentTime an, an welcher Stelle sich die Wiedergabe befindet. Auch die Patentschrift selbst verwendet eine ähnliche Begrifflichkeit. In Absatz [0029] ist von einem

“index or pointer that identifies a current location within the media content”

die Rede.

Das Argument von Disney folgt daher einer gut nachvollziehbaren technischen Logik: Selbst wenn die ab 15:30 noch abzuspielenden Inhalte als queue angesehen werden könnten, sei currentTime lediglich ein pointer, der diese Position bestimmt. Der Anspruch verlangt, dass die Sitzungsdaten eine queue enthalten – nicht lediglich einen pointer, der eine queue bestimmt.

Aus technischer Sicht ist diese Unterscheidung zunächst naheliegend.

2. Was bedeutet queue in diesem Patent?

Das Gericht hat den Begriff queue jedoch nicht isoliert ausgelegt.

Entscheidend ist das unmittelbar folgende Merkmal:

“said queue defines a user created arrangement of the media content”

Nach Auffassung des Gerichts definiert dieses Merkmal näher, was unter der beanspruchten queue zu verstehen ist.

Eine queue muss danach insbesondere nicht aus einer geordneten Mehrzahl voneinander verschiedener Medieninhalte bestehen. Absatz [0006] der Beschreibung nennt zwar eine Playlist, ausdrücklich aber auch “a single file” als möglichen Medieninhalt.

Auch den Begriff der Anordnung (arrangement) legte das Gericht weit aus:

any user-selected presentation of media content that relates to or contributes to a user experience when the media content is played”

Damit verschiebt sich die eigentliche Frage.

Es geht nicht mehr nur darum:

Ist currentTime im informatischen Sinne eine queue?

Sondern:

Kann currentTime das Merkmal queue in der Bedeutung erfüllen, die dieser Begriff in diesem Patent hat?

3. Warum kann currentTime eine queue sein?

Bei der angegriffenen Cast-Implementierung von Disney+ wurden unter anderem eine Kennung des Medieninhalts und currentTime an den Receiver übertragen. currentTime bezeichnet dabei die Wiedergabeposition und konnte dazu verwendet werden, das entsprechende Segment zu bestimmen.

InterDigital argumentierte deshalb, dass der pointer festlege, welche Segmente gerade ausgeführt würden beziehungsweise noch auszuführen seien, und damit die beanspruchte queue verwirkliche.

Disney hielt dagegen: Selbst wenn die verbleibenden Segmente als queue angesehen werden könnten, bleibe currentTimelediglich ein time pointer. Dass ein pointer eine queue bestimmen könne, mache den pointer noch nicht selbst zur queue.

Das Gericht folgte der Auffassung von InterDigital. In Absatz 330 heißt es:

“a mere time pointer ‘currentTime’ specifying a playback position of media content does amount to a queue of media content”

Unmittelbar anschließend führt das Gericht in Absatz 331 aus:

“‘currentTime’ parameter defines a queue of media content still to be executed”

Liest man diese Aussagen zusammen mit der vorhergehenden Auslegung von queue, wird die Argumentation verständlicher.

Die beanspruchte queue muss danach weder eine Liste mehrerer separater Mediendateien noch eine bestimmte Datenstruktur sein. currentTime legt die Wiedergabeposition fest und bestimmt damit zugleich, welche Medieninhalte noch auszuführen sind. Zusammen mit der vom Nutzer gewählten Sprache und den Untertiteln sah das Gericht darin eine vom Nutzer geschaffene Anordnung (user created arrangement) der Medieninhalte.

4. Dieselbe Auslegung gilt auch für den Stand der Technik

Die andere Seite dieser Auslegung zeigt sich beim Blick auf den Stand der Technik.

Das Gericht legte queue nicht nur bei der Beurteilung von Disney+ in diesem Sinne aus. Nach derselben Anspruchsauslegung konnte auch D1 das entsprechende Merkmal unter anderem durch eine play action mit einem unique content identifier und einem reset flag offenbaren. Bei D7 konnte die auf dem anderen Gerät aktuell abgespielte Auswahl ebenfalls das Merkmal queue erfüllen.

Die Folge: Anspruch 1 in der erteilten Fassung wurde wegen fehlender Neuheit widerrufen. Anspruch 1 nach dem weiter eingeschränkten Hilfsantrag K5 hatte dagegen Bestand; das Gericht stellte insoweit eine mittelbare Patentverletzung durch Disney+ fest.

Ein Ingenieur mag bei der Aussage, currentTime sei eine queue, weiterhin spontan denken: Das sind doch zwei verschiedene Dinge.

Wie ein technisches Objekt auf Implementierungsebene bezeichnet oder eingeordnet wird, entscheidet jedoch nicht allein darüber, ob es ein bestimmtes Anspruchsmerkmal erfüllt. Für die patentrechtliche Beurteilung stellt sich vielmehr die Frage, wie queue im Kontext des Anspruchs unter Heranziehung der Beschreibung auszulegen ist. Steht diese Auslegung einmal fest, muss derselbe Maßstab sowohl auf die angegriffene Ausführungsform als auch auf den Stand der Technik angewendet werden.

Eine weite Auslegung kann dazu führen, dass currentTime unter den Anspruch fällt. Dieselbe Weite kann aber auch dazu führen, dass mehr Stand der Technik erfasst wird.

Gerade das macht den Fall interessant: Die technische Intuition ist nur der Ausgangspunkt. Welche Reichweite ein Anspruch nach seiner Auslegung tatsächlich hat, kann sich deutlich von dem unterscheiden, was auf den ersten Blick naheliegt.

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